Schulgeld und Kostenbeteiligung

Für den Besuch unserer staatlich genehmigten/anerkannten Ersatzschulen erheben wir ein einkommensabhängiges Schulgeld, da das Land Berlin uns nach geltendem Recht nur einen Teil der Kosten unserer Bildungs- und Erziehungsarbeit erstattet. Wir gewährleisten so insbesondere

  • geringe Klassenstärken im Vergleich zum öffentlichen Schulwesen,
  • das Differenzierungskonzept („Doppelsteckung“),
  • über die Rahmenlehrpläne hinaus angebotenen Fremdsprachenunterricht,
  • die Umsetzung des Komplexprogramms Kreativitätspädagogik, soweit nicht bereits durch Erstattungen des Landes Berlin gesichert, sowie
  • im Vergleich zum öffentlichen Schulwesen fallweise höhere Vergütungen von Fachkräften mit Zusatzausbildungen (Kreativitätspädagogik, Integration).

Durch die einkommensabhängige Festsetzung wird vermieden, dass Schülerinnen und Schüler, die eine Schule in freier Trägerschaft besuchen wollen, nach den Einkommens- und Besitzverhältnissen ihrer Eltern „gesondert“ werden – siehe hierzu Artikel 7, Absatz 4 des Grundgesetzes.

Das Schulgeld bemisst sich nach den Jahreseinkünften des Haushaltes, in dem das Kind regelmäßig lebt. Es wird gemindert um 25 % für ein erstes Geschwisterkind, 50 % für ein zweites, 75 % für ein drittes und 100 % für alle weiteren, sofern die Kinder gleichzeitig unsere KreativitätsGrundschulen besuchen. In Einzelfällen, etwa beim Verlust des Arbeitsplatzes oder Krankheits- und Todesfällen in der Familie, kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten das Schulgeld zunächst für ein halbes Jahr gemindert oder erlassen werden (Härtefallregelung). Darauf wird bei Vertragsschluss hingewiesen.

Für die Inanspruchnahme der ergänzenden Förderung und Betreuung (EFöB, umgangssprachlich „Hort“) erheben wir nach geltendem Recht ab Klassenstufe 3 einen einkommensabhängigen Kostenanteil (mindestens Modul 2 gemäß Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz TKBG). Es ist für alle Klassenstufen rechtzeitig ein entsprechender Gutschein beim zuständigen Jugendamt zu beantragen, das den Betreuungsbedarf prüft.

Weitere Kosten entstehen

  • einmalig i. H. v. €80 für die Unterrichtsmittelgrundausstattung,
  • einmalig i. H. v. €500 für die Sicherheitsleistung,
  • schuljährlich i. H. v. höchstens €100 für den Eigenanteil gemäß Lernmittelverordnung des Landes Berlin (Zuzahlungsbefreiung in Härtefällen),
  • fallweise durch Klassenfahrten, Bustransfer zum Schwimmunterricht, Instrumentalunterricht, Lernförderung, Arbeitsgemeinschaften, Unterrichtsgänge oder weitere Maßnahmen.

Das Mittagessen wird kostenfrei für alle Schülerinnen und Schüler angeboten.

Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen für „Bildung und Teilhabe“ (BuT) erhalten sie in den Schulbüros vor Ort. Rückfragen zu Schul-/Hortverträgen, Schulgeld und Kostenbeteiligungen beantworten gern unsere Sachbearbeiterinnen in der Verwaltung.

Download der aktuellen Schulgeldtabelle der KreativitätsGrundschulen hier.