In der täglichen Betreuung durch den EFöB (Ergänzende Förderung und Betreuung für Grundschulkinder) bieten wir die verschiedensten Aktivitäten, die Förderung im Rahmen des Kreativitätskomplexprogramms und Arbeitsgemeinschaften sowie Ausflüge an.
Das Team ist für eine umfangreiche, aufregende, abwechslungsreiche sowie erholsame Feriengestaltung verantwortlich.
Feste und Feiern (Sommerfest, Fasching, Weihnachten und viele mehr) werden gemeinsam mit den Kindern vorbereitet, durchgeführt und auch nachbereitet.
Um eine optimale und individuelle Betreuung jedes einzelnen Kindes zu gewährleisten, hat jedes Klassenteam Bezugsbetreuer.
Diese gestalten und erleben das Mittagsband sowie die unterrichtsfreie Zeit mit den Klassen.
In dieser Zeit werden intensive Gespräche geführt, klasseninterne Konflikte gelöst, gespielt (wir streben einen täglichen Aufenthalt im Freien an), entspannt und selbstverständlich gemeinsam das Mittagessen eingenommen.
Auch sind die Bezugsbetreuer stets Ansprechpartner für die Eltern und nehmen möglichst an vielen Klassenaktivitäten teil (Wandertage, Zeugnisausgabe, Klassenfahrten, Elternabende).
ür Rückzugsmöglichkeiten, Gespräche, Unterstützung sowie Einzelarbeit ist immer ein Ansprechpartner, Raum und Zeit vorhanden.
Öffnungszeiten
Der Hortbetrieb erfolgt vom 2. Januar bis 23. Dezember außerhalb der Unterrichtszeiten täglich von 6.00 -18.00 Uhr.
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Frühhort
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06:00 07:30 Uhr
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Offene Angebote
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07:30 13:30 Uhr
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Eingangsphase/ Unterricht und Kreativitätsförderprogramm (VHG)
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Betreuungskernzeit
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12:00 13:30 Uhr
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Mittagessen/Ruhezeit/Freies Spiel und Kreativitätsförderprogramm(VHG)
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13:30 16:00 Uhr
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Kreativitätsförderprogramm/ Projekte und Förderangebote
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Späthort
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16:00 18:00 Uhr
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Offene Angebote/AGs/Freies Spiel
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Vollmachten
Sollten Sie Ihr Kind nicht persönlich abholen können, so bitten wir Sie eine der zutreffenden Vollmachten auszufüllen (Tagesvollmacht, Dauervollmacht).
Betreuungsmodule und Gebühren
Diese verlässliche Halbtagsgrundschule (VHG) wird durch Betreuungsangebote des EFöB ergänzt. Diese sind kostenpflichtig und an einen nachgewiesenen und vom Jugendamt des Bezirks anerkannten Bedarf gebunden. Diesen Antrag auf die ergänzende Förderung und Betreuung ihres Kindes stellen die Eltern an das zuständige Jugendamt (Wohnortprinzip) und erhalten von dort die Bedarfsbestätigung und den Kostenbescheid.
Es stehen folgende Modulvarianten und deren Kombinationen zur Verfügung:
Frühbetreuung: 6:00 – 7:30 Uhr
Nachmittagsbetreuung: 13:30 – 16:00 Uhr (Voraussetzung für die Teilnahme am Kreativitätsförderprogramm!)
Spätbetreuung: 16:00 – 18:00 Uhr
Die Eltern der Schulkinder der zukünftigen 2. - 4. Klassen brauchen sich nicht neu anzumelden. Für die Klassenstufe 5 und 6 ist eine jährlich neue Beantragung der Betreuung notwendig. Ohne Betreuungsvertrag ist eine Variante für Selbstzahler möglich, Informationen dazu erhalten sie bei der EFöB-Leitung oder beim Träger.
Die Höhe des Elternbeitrags für die Früh- und Nachmittagsbetreuung (EFöB) richtet sich nach dem
Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG).
Antrag zur EFöB und Infoblatt zum Antrag Lichtenberg