|
In der täglichen Hortbetreuung bieten wir die verschiedensten Aktivitäten, die Förderung im Rahmen des Kreativitätskomplexprogramms und Arbeitsgemeinschaften sowie Ausflüge an. Das Hortteam ist für eine umfangreiche, aufregende, abwechslungsreiche sowie erholsame Feriengestaltung verantwortlich. Feste und Feiern (Sommerfest, Fasching, Weihnachten und viele mehr) werden gemeinsam mit den Kindern vorbereitet, durchgeführt und auch nachbereitet. Um eine optimale und individuelle Betreuung jedes einzelnen Kindes zu gewährleisten, hat jedes Klassenteam Bezugsbetreuer. In dieser Zeit werden intensive Gespräche geführt, klasseninterne Konflikte gelöst, gespielt (wir streben einen täglichen Aufenthalt im Freien an), entspannt und selbstverständlich gemeinsam das Mittagessen eingenommen. Auch sind die Bezugsbetreuer stets Ansprechpartner für die Eltern und nehmen möglichst an vielen Klassenaktivitäten teil (Wandertage, Zeugnisausgabe, Klassenfahrten, Elternabende). Für Rückzugsmöglichkeiten, Gespräche, Unterstützung sowie Einzelarbeit ist immer ein Ansprechpartner, Raum und Zeit vorhanden.
Öffnungszeiten
Der Hortbetrieb erfolgt vom 2. Januar bis 23. Dezember außerhalb der Unterrichtszeiten täglich von 6.00 -18.00 Uhr.
Arbeitsgemeinschaften
Ferienprogramm
In den Schulferien (außer den Weihnachtsferien) findet auf Wunsch der Eltern eine ganztägige Betreuung (entsprechend Hortmodul) der Schulkinder statt. Diese Zeit eignet sich hervorragend für kreative Projekte größerer Art (z. B. Bau von Großfiguren oder Skulpturen für das Schulgelände, Theaterprojekte, Fremdsprachen-Akademie, Experimente, Vorbereitung von Festen etc.).
Vollmachten
Sollten Sie Ihr Kind nicht persönlich abholen können, so bitten wir Sie eine der zutreffenden Vollmachten auszufüllen (Tagesvollmacht, Dauervollmacht).
Hortmodule und Gebühren
Diese verlässliche Halbtagsgrundschule (VHG) wird durch Hortbetreuungsangebote ergänzt. Diese sind kostenpflichtig und an einen nachgewiesenen und vom Jugendamt des Bezirks anerkannten Bedarf gebunden. Diesen Antrag auf die ergänzende Förderung und Betreuung ihres Kindes stellen die Eltern an das zuständige Jugendamt (Wohnortprinzip) und erhalten von dort die Bedarfsbestätigung und den Kostenbescheid. Es stehen folgende Modulvarianten und deren Kombinationen zur Verfügung: Frühbetreuung: 6:00 7:30 Uhr Die Höhe des Elternbeitrags für die Früh- und Nachmittagsbetreuung (Hort) richtet sich nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG). |
